FAMILIENRECHT
Familienrecht erfordert Erfahrung.
Das Familienrecht ist ein komplexes Gebiet. Ob es um den Kindesunterhalt geht oder den Ehegattenunterhalt mit seinen Teilbereichen Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder Nachscheidungsunterhalt, es sind Bereiche von zentraler Bedeutung für den Unterhaltspflichtigen ebenso wie für den Unterhaltsberechtigten. Über Trennung und Scheidung zu sprechen verlangt ein hohes Maß an vertrauensvollem Miteinander von Rechtsanwalt und Mandantin bzw. Mandant. Der Versorgungsausgleich, Fragen der Wohnungszuweisung und die Klärung, welcher Ehegatte welche Haushaltsgegenstände als Folge von Trennung und Scheidung erhält, sind Fragen die geplantes Vorgehen und konstruktives Denken verlangen. Von weitreichender Konsequenz und hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist schließlich die Behandlung der güterrechtlichen Fragen und die Klärung der güterrechtlichen Ansprüche.
Zum Familienrecht dazu gehört schließlich auch das Seniorenrecht, inklusive der Klärung der Ansprüche auf Elternunterhalt.
In all diesen Bereichen ist Rechtsanwalt Dr. Krause seit langem ein erfahrener Rechtsanwalt, der Sie mit umfangreichem Fachwissen berät und vertritt.
VERKEHRSRECHT
Verkehrsrecht betrifft jeden
Unter dem Begriff Verkehrsrecht sind unterschiedliche Rechtsgebiete zusammengefasst. Es werden unterschieden das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrshaftungsrecht. Von diesen Rechtsvorschriften zum Verkehrsrecht ist so gut wie jeder betroffen, wobei das Straßenverkehrsrecht in Ihrem Alltag als Verkehrsteilnehmer eine besonders große Bedeutung hat.
Bei Fragen zu diesen Rechtsgebieten gibt Ihnen Rechtsanwalt Strub professionelle Hilfe und berät Sie dazu nicht nur lösungsorientiert, sondern auch verständlich. Er vertritt Sie auch vor Gericht. Seinen Service gestaltet er sehr persönlich und auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Ob es sich um ein Bußgeldverfahren handelt oder ein Strafverfahren: Rechtsanwalt Strub betreut Sie auch auf allen Gebieten des Verkehrsstrafrechtes. Er steht Ihnen als Verteidiger zur Verfügung, wenn Sie auf Anschuldigungen wegen Verkehrsdelikten juristisch kompetenten Rat benötigen.
Nach Unfällen kümmert er sich nicht nur um die möglichen ordnungs- und strafrechtlichen Folgen, sondern er übernimmt auch die Unfallschadenregulierung mit den Versicherungen anderer Verkehrsteilnehmer sowie die Regulierung von Kaskoschäden. Im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Fällen sollten Sie auch Ihre Schmerzensgeldansprüche nicht vergessen, die außergerichtlich oder gerichtlich durchgeführt werden im Rahmen der Prozessvertretung. Gerne übernimmt die Kanzlei auch die notwendigen Abwicklungen mit Ihrer Rechtsschutz-Versicherung und sorgt gleichzeitig dafür, dass Ihre privaten Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wenn Sie eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten, haben Sie drei Wochen Zeit, um ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Innerhalb der Frist muss eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Rechtsanwalt Strub vertritt Sie vor allen Arbeitsgerichten und sorgt dafür, dass diese Frist nicht verstreicht. Dabei prüft er alle bestehenden Ansprüche, auch solche auf Urlaubsgeld etc. und sorgt dafür, dass sie alle durchgesetzt werden. Wegen der einzuhaltenden knappen Fristen ist es dringend anzuraten, sich so frühzeitig als möglich mit der Kanzlei Strub & Dr. Krause in Verbindung zu setzen.
Für den Arbeitgeber ist es wichtig, eindeutige Arbeitsverträge zu schließen, durch die für ihn, wie den Arbeitnehmer, klargestellt ist, wen welche Pflichten und Rechte wie treffen. Rechtsanwalt Strub berät und betreut Arbeitgeber und entwirft ihnen solche Arbeitsverträge.
ERBRECHT
Das Erbrecht erfordert eine besonders persönliche anwaltliche Betreuung
Das Erbrecht regelt den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben. Dieser einfache Sachverhalt löst jedoch im Einzelfall unterschiedliche Rechte und Pflichten aus. Dabei gehört das Erbrecht zu den wenigen Reichsgebieten, von denen jeder Mensch unmittelbar betroffen ist. Dieser starke Einfluss auf die private Sphäre ist jedoch oft Grund für Unstimmigkeiten und Streit innerhalb der Familie, wodurch die zwischenmenschlichen Beziehungen nicht nur belastet werden, sondern oft tragische Zerwürfnisse auftreten. Die Gefahr weiterer Auseinandersetzungen droht im Erbfall auch durch die Rechte Dritter außerhalb der Familie. So kann auch der Fiskus Ansprüche im Hinblick auf die Erbschaftssteuer anmelden und können anderen Gläubigern im Erbfall ebenfalls Ansprüche zustehen.
Solche unschöneren Erfahrungen können Sie vermeiden, wenn Sie die rechtlichen Aspekte des Erbrechts betrachten und durch einen Erbvertrag oder ein Testament rechtzeitig Vorkehrung für eine juristische und menschlich stimmige Vorbereitung oder Abwicklung des Erbfalles treffen. In solchen Fällen hilft die Kanzlei Strub & Dr. Krause Ihnen dabei, späteren erbrechtlichen Problemen schon zu Lebzeiten vorzubeugen oder nach dem Eintritt des Erbfalls die Nachlassverwaltung zu übernehmen. Auch bei einem Patiententestament steht Ihnen die Kanzlei zur Seite. Bei der erbrechtlichen Betreuung der Mandanten hilft dabei nicht nur das menschliche Einfühlungsvermögen, sondern auch die fundierte juristische Sicht bei der Behandlung Ihrer Fragen.
MIETRECHT
Mietrecht - Häufiger Anlass für einen Rechtsstreit
Fragen zum Mietrecht spielen in der juristischen Praxis eine wichtige Rolle. Fast jeder ist früher oder später als Mieter oder Vermieter von mietrechtlichen Auseinandersetzungen betroffen. Sie wollen Probleme in diesem Bereich von Anfang vermeiden? Gerne berät Sie die Kanzlei Strub & Dr. Krause bereits im Vorfeld bei der korrekten Vertragsgestaltung.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen, vertreten wir Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter. Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit zählt dabei:
- - Gewerbliches und privates Mietrecht
- - Mietkündigungsrecht
- - Mieterhöhung
- - Mietminderung
- - Nebenkosten
- - Modernisierungsangelegenheiten
- - Räumungsklage
© 2019 Rechtsanwälte Strub & Dr. Krause
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Kanzlei Tuttlingen
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